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1.
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Allen Lieferungen und Leistungen der Firma ProMus conception GmbH
liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.
Abweichende sowie ergänzende, mit unseren Vertretern und Angestellten
getroffene Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung
verbindlich.
Von der Firma ProMus conception GmbH eingegangene vertragliche
Verpflichtungen unterliegen grundsätzlich deutschem Recht.
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2.
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3.
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4.
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Lieferungen erfolgen ab Sitz von ProMus oder gesondert vereinbarten
Lieferbedingungen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware ab
Lieferort an den Kunden bzw. den Transportunternehmer über. Verzögert
sich die Abnahme aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände, geht die
Gefahr bereits zu dem Zeitpunkt über, an dem die Ware
vereinbarungsgemäß zum Versand bereitgestellt werden sollte.
Der Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Transportschäden und -verluste müssen auf dem Frachtbrief bescheinigt
werden.
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5.
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Die ProMus conception GmbH bemüht sich, die vereinbarten oder
angemessenen Lieferfristen einzuhalten. Werden diese um mehr als vier
Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu
setzen. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde schriftlich vom Vertrag
zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall
ausgeschlossen, wenn die Verzögerung ohne Verschulden oder durch
leichte bis mittlere Fahrlässigkeit der Firma ProMus conception GmbH
entstanden ist.
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6.
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Zahlungen sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart, bis
spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
Wechsel werden nicht angenommen.
Mit Ansprüchen gegen die Firma ProMus conception GmbH darf der Kunde
nur dann aufrechnen, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt
sind.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels hat die Firma ProMus conception
GmbH das Recht, Verzugszinsen von 4% über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen.
Für die Firma ProMus conception GmbH sind nur Vertreter und
Angestellte mit schriftlicher Vollmacht inkassoberechtigt.
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7.
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Die Firma ProMus conception GmbH behält sich das uneingeschränkte
Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Kaufpreis in voller und
vereinbarter Höhe gezahlt ist.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde jedoch schon jetzt
alle Forderungen einschließlich deren Nebenrechte, die aus dem
Weiterverkauf gegenüber Dritten entstehen, an die Firma ProMus
conception GmbH ab. Der Kunde hat auf Anfrage der Firma ProMus
conception GmbH gegenüber offen zulegen, an welche Abnehmer die Ware
weiterveräußert wurde oder wird und in welcher Höhe Forderungen aus
der Weiterveräußerung entstanden sind bzw. entstehen werden.
Die Firma ProMus conception GmbH ist berechtigt, etwaige aufgrund
ausländischer Länderbestimmungen notwendige Registrierungen ihres
Eigentumsvorbehaltes vorzunehmen.
Ist der Kunde Kaufmann, so gilt der Eigentumsvorbehalt für alle
Forderungen, die die Firma ProMus conception GmbH aus ihren laufenden
Geschäftsbeziehungen gegen den Kunden hat.
Im Konkursfall hat die Firma ProMus conception GmbH ein
Aussonderungsrecht gemäß Paragraph 43 KO.
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8.
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Die Firma ProMus conception GmbH leistet Gewähr unter
Ausschluss der
Anerkennung weiterer Ansprüche nach folgenden Bestimmungen:
Beanstandungen der Ware wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und oder
Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich
geltend zu machen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware, bei
Software jedoch nur 3 Monate.
Bei begründeter Reklamation erhält die Firma ProMus conception GmbH
das Recht der Nachbesserung, des Ersatzes oder erteilt eine Gutschrift
für die zurückgenommene Ware. Sollte auch die Ersatzlieferung
mangelhaft sein, kann der Kunde anstelle einer weiteren Ersatzlieferung
Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung
verlangen.
Für Software und deren Inhalte gelten grundsätzlich die besonderen,
in den Programmen enthaltenen Lizenz-/Gewährleistungsbedingungen von
ProMus conception GmbH oder die eines Vorlieferanten.
Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. aus unerlaubter Handlung,
positiver Vertragsverletzung, Verletzung der Pflichten aus
Vertragsverhandlung oder bei Eintritt höherer Gewalt) sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Firma ProMus conception GmbH handelte
vorsätzlich oder grob fahrlässig.
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9.
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10.
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11.
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Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die
Bedingungen im übrigen trotzdem ihre Gültigkeit haben. An die Stelle
der unwirksamen Klauseln tritt dann die gesetzliche Regelung. Soweit
eine solche nicht existiert, sind die Parteien verpflichtet, eine
Vereinbarung zu treffen, die dem mit der wirksamen Klausel
beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.
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12.
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45475 Mülheim an der Ruhr, den 1. Juli 1997
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