Achten Sie auf Ihre Daten  ProMus conception GmbH

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AGB's 





        Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ProMus

1.

  • Allen Lieferungen und Leistungen der Firma ProMus conception GmbH liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

  • Abweichende sowie ergänzende, mit unseren Vertretern und Angestellten getroffene Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.

  • Von der Firma ProMus conception GmbH eingegangene vertragliche Verpflichtungen unterliegen grundsätzlich deutschem Recht.

2.

  • Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend hinsichtlich Liefermenge, Lieferzeit und Preise. Der Vertrag kommt nur durch Annahme der Bestätigung zustande.

3.

  • Für den Umfang der Lieferung ist der schriftliche Vertrag maßgeblich. Unwesentliche Veränderungen der Ware oder ihrer Verpackung sind für die Vertragserfüllung durch die Firma ProMus conception GmbH unschädlich.

4.

  • Lieferungen erfolgen ab Sitz von ProMus oder gesondert vereinbarten Lieferbedingungen. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware ab Lieferort an den Kunden bzw. den Transportunternehmer über. Verzögert sich die Abnahme aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände, geht die Gefahr bereits zu dem Zeitpunkt über, an dem die Ware vereinbarungsgemäß zum Versand bereitgestellt werden sollte.

  • Der Transport der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Transportschäden und -verluste müssen auf dem Frachtbrief bescheinigt werden.

5.

  • Die ProMus conception GmbH bemüht sich, die vereinbarten oder angemessenen Lieferfristen einzuhalten. Werden diese um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

  • Nach Ablauf der Nachfrist kann der Kunde schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn die Verzögerung ohne Verschulden oder durch leichte bis mittlere Fahrlässigkeit der Firma ProMus conception GmbH entstanden ist.

6.

  • Zahlungen sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart, bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Wechsel werden nicht angenommen.

  • Mit Ansprüchen gegen die Firma ProMus conception GmbH darf der Kunde nur dann aufrechnen, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt sind.

  • Bei Überschreitung des Zahlungsziels hat die Firma ProMus conception GmbH das Recht, Verzugszinsen von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank geltend zu machen.

  • Für die Firma ProMus conception GmbH sind nur Vertreter und Angestellte mit schriftlicher Vollmacht inkassoberechtigt.

7.

  • Die Firma ProMus conception GmbH behält sich das uneingeschränkte Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Kaufpreis in voller und vereinbarter Höhe gezahlt ist.

  • Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt der Kunde jedoch schon jetzt alle Forderungen einschließlich deren Nebenrechte, die aus dem Weiterverkauf gegenüber Dritten entstehen, an die Firma ProMus conception GmbH ab. Der Kunde hat auf Anfrage der Firma ProMus conception GmbH gegenüber offen zulegen, an welche Abnehmer die Ware weiterveräußert wurde oder wird und in welcher Höhe Forderungen aus der Weiterveräußerung entstanden sind bzw. entstehen werden.

  • Die Firma ProMus conception GmbH ist berechtigt, etwaige aufgrund ausländischer Länderbestimmungen notwendige Registrierungen ihres Eigentumsvorbehaltes vorzunehmen.

  • Ist der Kunde Kaufmann, so gilt der Eigentumsvorbehalt für alle Forderungen, die die Firma ProMus conception GmbH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegen den Kunden hat.

  • Im Konkursfall hat die Firma ProMus conception GmbH ein Aussonderungsrecht gemäß Paragraph 43 KO.

8.

  • Die Firma ProMus conception GmbH leistet Gewähr unter Ausschluss der Anerkennung weiterer Ansprüche nach folgenden Bestimmungen:

  • Beanstandungen der Ware wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und oder Mengenabweichungen sind unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware, bei Software jedoch nur 3 Monate.

  • Bei begründeter Reklamation erhält die Firma ProMus conception GmbH das Recht der Nachbesserung, des Ersatzes oder erteilt eine Gutschrift für die zurückgenommene Ware. Sollte auch die Ersatzlieferung mangelhaft sein, kann der Kunde anstelle einer weiteren Ersatzlieferung Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

  • Für Software und deren Inhalte gelten grundsätzlich die besonderen, in den Programmen enthaltenen Lizenz-/Gewährleistungsbedingungen von ProMus conception GmbH oder die eines Vorlieferanten.

  • Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. aus unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verletzung der Pflichten aus Vertragsverhandlung oder bei Eintritt höherer Gewalt) sind ausgeschlossen, es sei denn, die Firma ProMus conception GmbH handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

9.

  • Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Mülheim an der Ruhr.

10.

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung und den vertraglichen Vereinbarungen ist Mülheim an der Ruhr.

11.

  • Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so sollen die Bedingungen im übrigen trotzdem ihre Gültigkeit haben. An die Stelle der unwirksamen Klauseln tritt dann die gesetzliche Regelung. Soweit eine solche nicht existiert, sind die Parteien verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem mit der wirksamen Klausel beabsichtigten und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.

12.

  • Alle Norman Produkte werden im Abonnement erworben. Die Lizenzen verlängern sich nach Ablauf um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Lizenz schriftlich gekündigt wird.

 

          45475 Mülheim an der Ruhr, den 1. Juli 1997